Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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Gefängnis
Ge|fạ̈ng|nis, das; -ses, -se [mhd. (ge)vencnisse, (ge)vancnisse = Gefangennahme, Gefangenschaft, zu ↑"fangen"]: 1. Gebäude, Anstalt für Häftlinge mit zeitlich begrenzter Freiheitsstrafe, die unter leichteren Haftbedingungen verbüßt wird: aus dem G. ausbrechen; ins G. kommen (mit Gefängnis bestraft werden); jmdn. ins G. bringen (veranlassen, dass jmd. ins Gefängnis kommt); jmdn. ins G. werfen (geh.; einsperren); im G. sein, sitzen (eine Gefängnisstrafe verbüßen). Ü Der Trieb, der ist doch bloß ein G. für den Körper (Simmel, Stoff 97); Manchen -sen entrinnen wir überhaupt nicht (Zwerenz, Kopf 201); 2. Gefängnisstrafe: darauf steht G.; zu zwei Jahren G. verurteilt werden, (ugs.:) zwei Jahre G. bekommen; „Und die Polizei? ... Wenn sie uns erwischt, gibt es ein paar Wochen G.“ (Remarque, Triomphe 47); dieses Vergehen wird mit G. [nicht unter zwei Jahren] bestraft; er wurde mit G. bestraft.
Ge|fạ̈ng|nis, das; -ses, -se [mhd. (ge)vencnisse, (ge)vancnisse = Gefangennahme, Gefangenschaft, zu ↑"fangen"]: 1. Gebäude, Anstalt für Häftlinge mit zeitlich begrenzter Freiheitsstrafe, die unter leichteren Haftbedingungen verbüßt wird: aus dem G. ausbrechen; ins G. kommen (mit Gefängnis bestraft werden); jmdn. ins G. bringen (veranlassen, dass jmd. ins Gefängnis kommt); jmdn. ins G. werfen (geh.; einsperren); im G. sein, sitzen (eine Gefängnisstrafe verbüßen). Ü Der Trieb, der ist doch bloß ein G. für den Körper (Simmel, Stoff 97); Manchen -sen entrinnen wir überhaupt nicht (Zwerenz, Kopf 201); 2.