Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Gefecht
Ge|fẹcht, das; -[e]s, -e [mhd. gevehte, ahd. gifeht, zu ↑"fechten" (1 a, b)]: 1. kurzer, bewaffneter Zusammenstoß feindlicher militärischer Einheiten, Auseinandersetzung von kürzerer Dauer zwischen bewaffneten Gruppen: ein schweres, blutiges, kurzes G.; dem Feind harte -e liefern; neue Truppen ins G. führen, werfen; Ü die Zuschauer sahen ein verbissenes G. der beiden vom Abstieg bedrohten Mannschaften; ein hitziges G. (ein hitziger Streit, ein heftiger, erregter Wortwechsel); Dieser Anwalt lieferte nun dem Staatsanwalt gleich zu Beginn der Verhandlung ein wortreiches G. (Kühn, Zeit 61); *jmdn. außer G. setzen (1. kampfunfähig machen: Mit Fesseln und Knebeln setzt er die Gangster außer G. [Freizeitmagazin 26, 1978, 46]. 2. unfähig zu wirksamem Handeln, Argumentieren machen); etw. ins G. führen (geh.; [als Argument in einem Wortwechsel, bei Verhandlungen] vorbringen, anführen). 2. (Fechten) einzelner Wettkampf zwischen zwei Fechtern.
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