Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Gebärde
Ge|bär|de, die; -, -n [mhd. gebærde, ahd. gibārida = Benehmen, Aussehen, Wesensart, zu mhd. gebæren, ahd. gibāren = sich verhalten, sich aufführen, vgl. ↑"gebaren"]: 1. Bewegung des Körpers, bes. der Arme, Hände, die eine Empfindung, Nachahmung od. Mitteilung ausdrücken soll: eine beschwichtigende, bittende, leidenschaftliche, abweisende, hilflose, segnende G.; [gegen jmdn.] eine drohende G. machen; Eine Frau reichte gerade dem Posten mit schüchterner G. den Erlaubnisschein (Müthel, Baum 8); Ohne sich von seinem Platze zu erheben, machte er mit fürstlich ausladender G. die Herren miteinander bekannt (Thieß, Legende 165); sich durch -n verständigen; Plötzlich machte er sich klein und tat eine G., als streichelte er ein Kind (H. Mann, Stadt 8). 2. (geh.) äußerlich zum Ausdruck gebrachte innere Haltung; Verhalten u. Auftreten, das etw. Bestimmtes ausdrückt: G. des Wahnsinns; mit der G. des Staatsmanns auftreten.
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