Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Gebrauchsüberlassung
Ge|brauchs|über|las|sung, die (Rechtsspr.): das Überlassen (1) zum Gebrauch, zur Nutzung: Das Ziel des Vertrages, die mangelfreie G. für die im Vertrag bezeichnete Zeit ..., konnte in diesem Fall nicht erreicht werden (FR 14. 10. 87, Beilage Leasing).
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