Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Gebot
Ge|bot, das; -[e]s, -e [mhd. gebot, ahd. gibot, zu (ge)bieten]: 1. moralisches od. religiöses Gesetz, das ein bestimmtes Handeln, Verhalten [allgemein] verbindlich vorschreibt, fordert: ein göttliches, sittliches, moralisches G.; das oberste G.; Die Spitzen der weichen Fellstiefel sind nach oben gebogen, weil ein religiöses G. verlangte, dass sie nicht die Erde berühren (Berger, Augenblick 143); ein G. halten (erfüllen, nicht übertreten); das G. der Menschlichkeit, Nächstenliebe, der Höflichkeit beachten, befolgen; die Zehn -e (die [zuerst im 2. u. 5. Buch Mose formulierten] zehn Gesetze der christlichen Moral); das erste, sechste G. (der Zehn Gebote); das elfte G. (ugs. scherzh. verhüll.; das Gebot der Lebensklugheit: „Lass dich nicht erwischen!“). 2. von einer höheren Instanz ausgehende Willenskundgebung in schriftlicher od. mündlicher Form, die den Charakter eines Befehls od. einer Anweisung hat: ein G. [miss]achten, befolgen, übertreten; ein G. erlassen; Der Unterricht besteht vorrangig aus Erläuterungen von -en und Verboten (Sobota, Minus-Mann 54); etw. auf jmds. G. hin tun; Sie hielt sich an das G. ihres Mannes: keine Fragen (Danella, Hotel 136); G. für Fußgänger (Verkehrsw.; durch Gebotszeichen ausgedrückte Vorschrift, dass ein bestimmter Weg o. Ä. nur von Fußgängern benutzt werden soll); *zu -e stehen (zur Verfügung stehen): ihm steht das Wort, die Kunst der Rede zu G. wie kaum einem anderen. 3. Erfordernis, Notwendigkeit: Besonnenheit ist ein/das G. der Stunde; Als „G. der Vernunft“ haben die Verteidigungsminister der Nato die amerikanischen Forschungsarbeiten für ein aus dem Weltraum gelenktes Raketenabwehrsystem (SDI) unterstützt (Vaterland 27. 3. 85, 2). 4. (Kaufmannsspr.) Preisangebot des Bieters bei Versteigerungen: ein höheres G. machen, abgeben.
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