Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Geblütsrecht
Ge|blüts|recht, das : (im MA.) durch die Abstammung begründetes Vorrecht von Angehörigen der Königsfamilie u. mit ihr verwandter anderer Geschlechter hinsichtlich der Anwartschaft auf die Thronfolge.
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