Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Gebiet
Ge|biet, das; -[e]s, -e [mhd. gebiet(e) = Befehl, Gebot, Gerichtsbarkeit; Bereich, über den sich Befehlsgewalt od. Gerichtsbarkeit erstreckt, zu ↑"gebieten"]: 1. unter bestimmten Gesichtspunkten in sich geschlossener räumlicher Bereich von größerer Ausdehnung: ein fruchtbares, unterentwickeltes, exterritoriales G.; das ist städtisches, besetztes, besiedeltes G.; Niemand darf mehr das umstellte G. ohne ausdrückliche Genehmigung verlassen (Leonhard, Revolution 110); das G. der Bundesrepublik Deutschland; Auch in New York hat die UN ja keine Souveränität über das G. ihres Sitzes (Dönhoff, Ära 82); weite -e des Landes waren überschwemmt; ein G. (Met.; eine Zone) tiefen Luftdrucks. 2. [Sach]bereich, Feld, Fach: ein schwieriges, interessantes G.; auf wirtschaftlichem G., auf dem G. der Sozialpolitik, auf seinem G. Fachmann sein; Dagegen ist die Freiheit ... auf tarifpolitischem G. gewahrt (Fraenkel, Staat 275); jene Miniatoren meist flandrischer Herkunft ... eroberten der Malerei ganz neue -e (Bild. Kunst III, 70); Die Wirkung ionisierender Strahlen auf Tumoren fällt in das G. der Strahlenbiologie (Medizin II, 102).
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