Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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Garantie
Ga|ran|tie, die; -, -n [frz. garantie, zu: garant, ↑"Garant"]: 1. a) Gewähr, Sicherheit: der Einsatz ist keine G. für einen Erfolg; für die Richtigkeit der Angaben können wir keine G. übernehmen; dass da etwas nicht stimmt, darauf gebe ich dir meine G. (ugs.; das steht für mich außer Zweifel); ich glaube, er kommt heute, aber ohne G. (ugs.; ganz genau weiß ich es nicht); wenn du dich nicht beeilst, kommst du unter G. (ugs.; ganz bestimmt, mit Sicherheit) zu spät; dieser Widerling Fine ist unter G. schuldig (Kemelman [Übers.], Dienstag 160); b) (Kaufmannsspr.) vom Hersteller schriftlich gegebene Zusicherung, innerhalb eines bestimmten begrenzten Zeitraums auftretende Defekte an einem gekauften Gegenstand kostenlos zu beheben: die G. auf, für das Gerät ist abgelaufen; die Uhr hat ein Jahr G.; das Werk gibt, leistet [eine] G.; die Reparatur geht noch auf G., fällt noch unter die G. 2. a) einen bestimmten Sachverhalt betreffende verbindliche Zusage, [vertraglich festgelegte] Sicherheit: -n gegen Freiheitsbeschränkungen; Weiter fordert er internationale -n für den künftigen Status Jerusalems (Saarbr. Zeitung 3. 10. 79, 1); dass beide Seiten gewisse -n über ... das Verhalten Gesamtdeutschlands wünschen (Dönhoff, Ära 94); b) (Bankw.) ↑"Sicherheit" (5) , ↑"Bürgschaft" (1).
Ga|ran|tie, die; -, -n [frz. garantie, zu: garant, ↑"Garant"]: 1. a) Gewähr, Sicherheit: der Einsatz ist keine G. für einen Erfolg; für die Richtigkeit der Angaben können wir keine G. übernehmen; dass da etwas nicht stimmt, darauf gebe ich dir meine G. (ugs.; das steht für mich außer Zweifel); ich glaube, er kommt heute, aber ohne G. (ugs.; ganz genau weiß ich es nicht); wenn du dich nicht beeilst, kommst du unter G. (ugs.; ganz bestimmt, mit Sicherheit) zu spät; dieser Widerling Fine ist unter G. schuldig (Kemelman [Übers.], Dienstag 160); b) (Kaufmannsspr.) vom Hersteller schriftlich gegebene Zusicherung, innerhalb eines bestimmten begrenzten Zeitraums auftretende Defekte an einem gekauften Gegenstand kostenlos zu beheben: die G. auf, für das Gerät ist abgelaufen; die Uhr hat ein Jahr G.; das Werk gibt, leistet [eine] G.; die Reparatur geht noch auf G., fällt noch unter die G. 2. a) einen bestimmten Sachverhalt betreffende verbindliche Zusage, [vertraglich festgelegte] Sicherheit: -n gegen Freiheitsbeschränkungen; Weiter fordert er internationale -n für den künftigen Status Jerusalems (Saarbr. Zeitung 3. 10. 79, 1); dass beide Seiten gewisse -n über ... das Verhalten Gesamtdeutschlands wünschen (Dönhoff, Ära 94); b) (Bankw.) ↑"Sicherheit" (5) , ↑"Bürgschaft" (1).