Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
füglich
füg|lich [spätmhd. vuoclich, vüeclich = schicklich, angemessen]: berechtigterweise; mit Recht; begründeterweise: nach all dem darf f. bezweifelt werden, dass ...; man durfte ja f. annehmen, ...; Man kann sich f. fragen, welcher ... der erfolgreichere war (NZZ 10. 8. 84, 29); Ob Saul Steinberg ... dabei sein wird, darf ... f. bezweifelt werden (Weltwoche 17. 5. 84, 21); ∙ -er Weise (rechtmäßig): dass die Amnestie ... die Vollstreckung eines Todesurteils an demselben, -er Weise, nicht zulasse (Kleist, Kohlhaas 101).
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