Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
fällig
fạ̈l|lig [mhd. vellec, vellic = fallend; baufällig; zur Zahlung verpflichtet, ahd. fellīg = fallend, eingestürzt]: a) zu einem bestimmten Zeitpunkt, Termin zu bezahlen: -e Wechsel; der Betrag ist, wird am, [bis] zum 1. April f.; Bald hätt' ich's vergessen. Die Miete ist übermorgen f. (Brot und Salz 291); die Bank hat den Kredit f. gestellt (Kaufmannsspr., Bankw.; hat den Kreditvertrag gekündigt u. für die Rückzahlung der [Rest]schuld einen bestimmten Termin festgesetzt); b) [seit längerer Zeit] notwendig, zur Erledigung anstehend: die längst -e Reform des Schulwesens; das Urteil ist am Freitag f.; Die -e Züchtigung mit dem Stock ertrug er ohne Schmerzensäußerung (Süskind, Parfum 35); immer wenn er zu spät nach Hause kommt, ist ein Streit f.; der Kerl ist heute Abend f.! (ugs.; ich werde ihn mir vornehmen); c) zu einem bestimmten Zeitpunkt zu erwarten: der Schnellzug ist in 4 Minuten f.; das Schiff ist längst f. (ist überfällig [1]).
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