Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
fällen
fạ̈l|len [mhd. vellen, ahd. fellan = fallen machen, zu Fall bringen, umwerfen, Veranlassungswort zu ↑"fallen"]: 1. durch Hauen, Sägen o. Ä. zum Fallen bringen; umschlagen; umhauen: Bäume, Holz f.; die Wälder werden keineswegs nur um des Nutzholzes willen gefällt (Gruhl, Planet 85); Ü nicht ruhen, bis der Gegner gefällt (zu Fall gebracht, gestürzt) ist; es (= das Fleckfieber) hatte ihn ... wie einen Stier gefällt (Hilsenrath, Nacht 480). 2. (Milit.) zum Angriff senken, nach vorn richten: das Bajonett f.; mit gefälltem Gewehr. 3. (als gültig) aussprechen, verkünden: einen Schiedsspruch, ein Urteil [über jmdn., etw.] f.; Nein, nein, da war keiner in der Lage, Entscheidungen zu f. (zu treffen; Ossowski, Liebe ist 256). 4. (Chemie) das Ausscheiden, Absondern eines gelösten Stoffes in Form von Tropfen, Flocken, Kristallen aus einer Lösung bewirken; ausfällen: ein Salz, Metall aus einer Lösung f.
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