Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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freisprechen
frei|spre|chen: 1. (Rechtsspr.) durch Gerichtsurteil vom Vorwurf der Anklage befreien: der Angeklagte wurde [mangels Beweises/wegen erwiesener Unschuld] freigesprochen; Ü vom Vorwurf der Eitelkeit ist er nicht ganz freizusprechen. 2. (Handw.) nach bestandener Prüfung zum Gesellen od. Facharbeiter erklären: zwanzig Lehrlinge wurden freigesprochen.
frei|spre|chen