Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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frei|kau|fen : durch einen [Löse]geldbetrag befreien: einen Entführten, einen Sklaven f.; 1979 wurde Edda Schönherz von der Bundesrepublik aus „DDR“-Haft freigekauft (Hörzu 18, 1981, 21); Ü sich von einer Schuld f. (sich durch Geld eines Schuldgefühls entledigen).
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