Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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freigeben
frei|ge|ben: 1. a) aus der Haft od. aus einer Bindung entlassen; jmdm. die Freiheit [wieder]geben: einen Gefangenen f.; seine Firma gibt ihn nicht frei (hält ihn in seiner Stellung fest); Concita hat mich freigegeben. An dich hat sie mich freigegeben (ihre Bindung zu deinen Gunsten aufgegeben; A. Kolb, Schaukel 91); b) nicht mehr zurückhalten, zur Verfügung stellen: die gesperrten Auslandsguthaben, die Akten wurden freigegeben; der Schiedsrichter gibt den Ball frei (Fußball; lässt das Spiel nach einer Unterbrechung fortsetzen); Eine ländliche Villa ... hatte man ... zum Abriss freigegeben (Kronauer, Bogenschütze 59); es braucht seine Zeit, bis ... das Gerät zum Verkauf freigegeben werden kann (Brückenbauer 37, 1985, 22). 2. der Öffentlichkeit, dem freien Gebrauch übergeben: eine Strasse für den Verkehr f.; Die Gemeinde will den See für Wassersportler ... f. (Saarbr. Zeitung 27. 6. 80, 28); Ü das große Fenster gibt den Blick auf die Berge frei (lässt die Berge ungehindert sichtbar werden). 3. Freizeit gewähren, Urlaub geben: der Chef gibt ihm für diesen Tag frei.
frei|ge|ben