Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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festsetzen
fẹst|set|zen: 1. verbindlich beschließen, bestimmen, festlegen: Preise, einen Termin für etw. f.; der Streitwert wurde auf 500 DM festgesetzt; Den Begriff „deutsch“ haben beide, Thomas Mann und Adolf Hitler, neu definiert und festgesetzt (Reich-Ranicki, Th. Mann 91); sie erschien am festgesetzten Tag. 2. in Haft nehmen, gefangen setzen: jmdn. wegen Steuerhinterziehung f.; sie setzten ihn sofort auf dem Kriminalgericht fest (Fallada, Jeder 263). 3. a) sich ansammeln, haften bleiben: in den Ritzen hat sich Schmutz festgesetzt; Ü ein Gedanke setzte sich in, bei mir fest; die einfachen Metren und Intervalle wollten sich partout nicht in den Jungschauspielerköpfchen f. (Henze, Reiselieder 117); b) (ugs.) sich an einem Ort niederlassen: er hatte sich vor Jahren hier festgesetzt; Sie haben sich in einem der Gebäude widerrechtlich festgesetzt, oder? (Kemelman [Übers.], Dienstag 81); der Feind hat sich im Wald festgesetzt (verschanzt).
fẹst|set|zen