Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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festlegen
fẹst|le|gen: 1. verbindlich beschließen, bestimmen, regeln, vorschreiben: etw. schriftlich, testamentarisch f.; es wurde festgelegt, dass die Kinder jedes zweite Wochenende bei ihm verbringen durften; einen Termin, Bestimmungen, ein Programm genau f.; Die jeweils gegebene Regelung legt fest, wer in ihrem Sinne Beamter ist (Fraenkel, Staat 36); Der Tag lässt sich ziemlich genau f. (Gaiser, Jagd 128); die Hälfte der Mengen, wie sie für die kämpfende Truppe festgelegt waren (Plievier, Stalingrad 47); gesetzlich/durch Gesetz/in einem Gesetz festgelegte Rechte; Genau wie in der Schule hatten wir einen festgelegten Unterricht und Klassenarbeiten und Hausaufgaben (Leonhard, Revolution 52). 2. sich, jmdn. in Bezug auf etw. binden, verpflichten: du hast dich mit diesen Äußerungen festgelegt; ich habe mich nicht, auf/(schweiz.:) über nichts f. lassen; Die Wandlungsfähigkeit eines Darstellers ..., der ... im Filmgeschäft immer ... auf „normannischer Kleiderschrank“ und Bösewicht festgelegt war (MM 1. 6. 77, 28); legen Sie mich bitte nicht darauf fest (verlangen Sie von mir keine bindende Zusage dafür/Auskunft darüber), dass ich heute noch fertig werde; Weitere Morde, auf die man sie f. (die man ihr anlasten) wollte, stritt sie jedoch energisch ab (Noack, Prozesse 158). 3. (einen Geldbetrag) langfristig anlegen: das Geld ist auf mehrere Jahre festgelegt. 4. (selten) ↑"festmachen" (3): Mit der Flut gingen wir wieder ankerauf und kamen ... im Hafen von Kingston upon Hull an, legten am Bollwerk des alten Marktes fest und verkauften den ... Rest unseres Fangergebnisses (Leip, Klabauterflagge 19).
fẹst|le|gen