Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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feindlich
feind|lich [mhd. vī(e)ntlich, ahd. fīantlīh]: 1. a) persönlicher Feindschaft entspringend, von Feindschaft gekennzeichnet: eine -e Haltung [gegen jmdn./jmdm. gegenüber] einnehmen; eine -e Atmosphäre; -e Blicke, Äußerungen; „Was hast du drinnen getan?“ fragt sie f. (Remarque, Obelisk 229); b) in Feindschaft mit jmdm. lebend, verfeindet: zwei -e Brüder. 2. zum ↑"Feind" (2), zum militärischen Gegner gehörend, von ihm ausgehend: -e Stellungen; das Abhören -er Sender; ein -er Angriff, Zerstörer; ... würde die Rote Armee vordringen und den Angreifer auf -em Boden zerschmettern (Leonhard, Revolution 90); Ü Cromme hatte Deutschlands erste »feindliche (gegen den Willen der Unternehmensführung [z. B. durch Erwerb der Aktienmehrheit] durchgeführte) Übernahme« in Szene gesetzt (Woche 28. 3. 97, 3); Der Versuch des Krupp-Hoesch-Konzerns den Konkurrenten Thyssen f. zu übernehmen und dann entsprechend auszuschlachten wird von der Deutschen Bank ja heute noch verteidigt (Woche 11. 4. 97, 7). 3. einem ↑"Feind" (3) entsprechend: einer Sache f. gegenüberstehen; Das Grundgesetz aber sei f. eingestellt gegenüber einer Auflösung des Bundestags (NZZ 27. 1. 83, 3).
feind|lich