Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
fehlbar
fehl|bar : 1. (selten) nicht gegen Irrtümer, Fehler gefeit: denn Joseph war ein Mensch, dazu ein recht -er (Th. Mann, Joseph 410). 2. (schweiz.) a) (einer Übertretung o. Ä.) schuldig: Der -e Automobilist war geflüchtet (NZZ 13. 10. 84, 41); Prozesse gegen -e Polizisten (NZZ 2. 2. 83, 23); b) kränklich.
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