Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
fahruntüchtig
fahr|un|tüch|tig : 1. "Fahruntüchtigkeit" (1) aufweisend, sie betreffend, davon zeugend: Bundesärztekammer gegen Meldepflicht bei -en Personen (MM 16. 8. 79, 12); Warnung vor gefährlichem Restalkohol. Er macht f. (NNN 24. 3. 87, 5). 2. aufgrund technischer Mängel einwandfreies Fahren nicht mehr gewährleistend: Die Feuerwehr Wadgassen musste ... ausrücken, um ein -es und unbeleuchtetes Unfallfahrzeug abzusichern (Saarbr. Zeitung 28. 12. 79, 20).
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: fahruntüchtig