Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Funktion
Funk|ti|on, die; -, -en [lat. functio = Verrichtung; Geltung, zu: fungi, ↑"fungieren"]: 1. a) Tätigkeit, das Arbeiten (z. B. eines Organs); b) Amt od. Stellung, die jmd. in einem größeren Ganzen hat: eine leitende F. [in der Partei] innehaben; eine F. ausüben; ob ich in meiner F. als hoher Richter gezwungen war, nach den deutschen Gesetzen zu handeln (Kesten, Geduld 47); c) [klar umrissene] Tätigkeit, Aufgabe innerhalb eines größeren Zusammenhanges; Rolle: die -en des Gehirns; die F. der Kunst in der modernen Gesellschaft; das Schreiben war nur eine natürliche F. wie Essen, Schlafen, Verdauen (K. Mann, Wendepunkt 195); die Herstellung von Banknoten ist eine legitime F. des Staates (Bamm, Weltlaterne 174); das Gremium hat nur beratende F.; jmdn., etw. außer F. setzen (jmdn. handlungsunfähig, etw. arbeitsunfähig machen); die Anlage ist außer, wieder in F. (arbeitet nicht, wieder); in solchen Fällen tritt der Krisenstab in F. (wird tätig); Handpressen konnten am Tag der offenen Tür sogar in F. vorgeführt werden (Hamburger Morgenpost 25. 5. 85, 6). 2. (Math.) "Abbildung" (3): eine algebraische F.; eine F. mit zwei Variablen; die Quadratfläche ist eine F. (ein Funktionswert) ihrer Seitenlänge; eine F. von A in die Menge B. 3. (Musik) auf die drei wesentlichen Hauptakkorde Tonika, Dominante, Subdominante zurückgeführte harmonische Beziehung. 4. (Sprachw.) Leistung eines sprachlichen Elements [in Abhängigkeit von einem od. mehreren anderen Elementen]; Leistung der Sprache [als Kommunikationsmittel]; syntaktische Rolle einer Konstituente.
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