Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Frucht
Frụcht, die; -, Früchte [mhd. vruht, ahd. fruht < lat. fructus, zu: frui (2. Part.: fructum) = genießen]: 1. a) aus dem Fruchtknoten entstehender Teil der Pflanze, der den Samen bis zur Reife umschließt (u. der bei bestimmten Bäumen, bei Pflanzen von Feld u. Garten essbar ist): eine reife, unreife, verfaulte, saftige F.; eingemachte, kandierte Früchte; (geh.:) die Früchte des Gartens, des Feldes; die Früchte reifen, fallen ab; der Erfolg fiel ihm wie eine reife F. in den Schoß; Früchte ansetzen, tragen; mein Birnenspalier trägt haufenweise die schönsten Früchte (Langgässer, Siegel 202); F. tragende Bäume; ein Teller mit Früchten (mit vielerlei Obst); Spr es sind die schlechtesten Früchte nicht, woran die Wespen nagen; Ü das Buch ist die F. (der Ertrag) langer Arbeit; das Sterben der Christen, die in furchtbaren Qualen zum Samen werden, der zerfallen und aufgehen muss, um tausendfältige F. zu bringen (Thieß, Reich 644); seine Bemühungen haben reiche Früchte getragen (haben sich sehr gelohnt); die Früchte seines Fleißes ernten; Es heißt zwar, man habe wieder gesiegt, nur das Volk merkt nichts von den Früchten des Sieges (Thieß, Reich 608); *verbotene Früchte (verlockende, aber verbotene Genüsse; nach 1. Mos. 3, 2-6); eine F. der Liebe (geh. veraltet; ein uneheliches Kind); b) (landsch.) Getreide: die F. steht gut; die F. einbringen; die F. auf dem Halm (vor der Ernte) verkaufen. 2. der wachsende Keim im Mutterleib; Leibesfrucht: die keimende, heranreifende F. im Mutterleib; Ich beeinflusse sie nicht, die F. abzutreiben (Kinski, Erdbeermund 250). 3. (Rechtsspr.) wirtschaftlicher Ertrag einer Sache od. eines Rechts.
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