Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Freischulzengericht
∙Frei|schul|zen|ge|richt, das: von Abgaben u. Lasten freies Gut, mit dessen Besitz zugleich auch das Amt des Bürgermeisters u. des Gerichtsherrn verbunden ist: Er hat drei Meilen von hier ein schönes -e (Lessing, Minna III, 4).
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