Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Freibrief
Frei|brief, der [spätmhd. vrībrief = Privileg, Pass] (früher): 1. Urkunde über eine erteilte Erlaubnis od. Befreiung von einem Verbot: *ein F. für etw. sein; einen F. für etw. darstellen (die Erlaubnis in sich schließen, etw. [nach Willkür] zu tun): Freiheit ist kein F. (Handke, Kaspar 49); Karneval ... mal Anstoß zu ausgelassener Fröhlichkeit, mal F. zum Dauerbesäufnis (BM 4. 3. 81, 1); einen F. für etw. haben (die besondere Erlaubnis haben, etw. zu tun); jmdm. einen F. für etw. geben/ausstellen (jmdm. volle Freiheit geben, etw. zu tun); etw. als F. für etw. ansehen/betrachten (etw. für seine Zwecke ausnutzen): sie betrachtet seine Gutmütigkeit als F. für ihre Ansprüche. 2. Urkunde über die Entlassung aus der Leibeigenschaft. 3. Urkunde, die jmds. freie Geburt bescheinigt.
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