Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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Fideikommiss
Fi|dei|kom|mịss [fidei..., auch: 'fi:dei...], das; -es, -e [lat. fideicommissum = im Vertrauen auf die Ehrlichkeit des Erben gemachte testamentarische Verfügung über einen Gegenstand, den er einem Nichterben übergeben soll, subst. 2. Part. von: fideicommittere = testamentarisch verfügen, eigtl. = jmdm. etw. auf seine Ehrlichkeit hin anvertrauen, zu: fides (↑"Fides") u. committere = anvertrauen] (Rechtsspr.): unveräußerliches u. unteilbares Vermögen einer Familie: F. bedeutet, wie der Name sagt (fidei commissum = zu treuen Händen überlassen), dass der jeweilige Inhaber des -es nicht Besitzer, sondern Treuhänder ist. Er konnte also nicht frei verfügen. Der Älteste erbte, alle nachgeborenen Kinder gingen leer aus (Dönhoff, Ostpreußen 188).
Fi|dei|kom|mịss [fidei..., auch: 'fi:dei...], das; -es, -e [lat. fideicommissum = im Vertrauen auf die Ehrlichkeit des Erben gemachte testamentarische Verfügung über einen Gegenstand, den er einem Nichterben übergeben soll, subst. 2. Part. von: fideicommittere = testamentarisch verfügen, eigtl. = jmdm. etw. auf seine Ehrlichkeit hin anvertrauen, zu: fides (↑"Fides") u. committere = anvertrauen] (Rechtsspr.): unveräußerliches u. unteilbares Vermögen einer Familie: F. bedeutet, wie der Name sagt (fidei commissum = zu treuen Händen überlassen), dass der jeweilige Inhaber des -es nicht Besitzer, sondern Treuhänder ist. Er konnte also nicht frei verfügen. Der Älteste erbte, alle nachgeborenen Kinder gingen leer aus (Dönhoff, Ostpreußen 188).