Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Feme
Fe|me, die; -, -n [mhd. veime, mniederd. veime, vēme, H. u.]: 1. (bes. vom 13.-15. Jh. in Westfalen) mittelalterliches Sondergericht, das besonders schwere Straftaten aburteilt; Freigericht. 2. geheime gerichtsähnliche Versammlung, die über die Ermordung von politischen Gegnern u. Verrätern in den eigenen Reihen entscheidet: die F. tritt zusammen; ... verurteilte die F. die Hausgehilfin Amalia Sandhuber kurzerhand zum Tode (Feuchtwanger, Erfolg 632).
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