Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Familiengericht
Fa|mi|li|en|ge|richt, das: 1. Gericht, das für Fragen des Familienrechts zuständig ist: Hierfür wird speziell die Institution des „Familiengerichts“ geschaffen (MM 29. 3. 73, 1). 2. a) (ugs.) vgl. ↑"Familienrat" (a); b) vgl. ↑"Familienrat" (b).
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