Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Fallrecht
Fạll|recht, das: "Recht" (1 a), das auf den richterlichen Entscheidungen bei einzelnen exemplarischen Fällen beruht, sich künftig an diesen ausrichtet u. durch sie fortgebildet wird (z. B. das angloamerikanische Recht).
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Fallrecht