Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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ex|tẹrn [lat. externus, zu: exter, ↑"Exterieur"]: 1. (Fachspr., bildungsspr.) a) draußen befindlich, äußere: in -en Relationen stehen; -e Bauelemente; die -e Sicherheit des Landes (NZZ 31. 8. 87, 6); b) nicht angestellt, in freier Mitarbeit tätig: -e Mitarbeiterinnen; Ein Büro mit vier Angestellten im Hause der Mutterfirma ... dazu kommen viele -e Hersteller, Designer und Berater (Woche 14. 11. 97, 18). 2. a) (bes. als Prüfling) von auswärts zugewiesen: ein -er Abiturient; als -er Lehrling hatten Sie doch verhältnismäßig viel Freiheiten (Ziegler, Kein Recht 264); dass ... kein firmeneigenes Personal eingesetzt wird, sondern nur -e unabhängige Lehrkräfte (Hamburger Abendblatt 21. 5. 85, Beilage, S. 4); das Examen als Externer ablegen; b) nicht im Internat wohnend: ein -er Schüler; das Konvikt nimmt noch Externe auf.
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