Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
exmittieren
ex|mit|tie|ren [lat. e(x)mittere (2. Part.: e(x)missum) = fortschicken, herauswerfen, zu: mittere, ↑"Mission"]: 1. (Rechtsspr.) durch gerichtlich angeordnete Zwangsräumung aus einer Wohnung, von einem Grundstück weisen. 2. (bildungsspr. selten) hinauswerfen, hinaussetzen, hinausbefördern: Womit er nicht sagte, dass sie exmittiert würde, sobald er zurückkäme. Im Gegenteil. Er wünschte, dass sie hier bliebe (Bieler, Mädchenkrieg 503).
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