Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
exmatrikulieren
ex|ma|tri|ku|lie|ren [Ggb. zu ↑"immatrikulieren"] (Hochschulw.): a) aus der Matrikel streichen: einen Studenten e.; Robert hatte mir erzählt, wie er exmatrikuliert worden war (Brasch, Söhne 33); b) sich ↑"exmatrikulieren" (a) lassen: ich habe mich noch nicht exmatrikuliert; sie ist schon seit zwei Jahren exmatrikuliert (sie hat die Hochschule schon vor zwei Jahren verlassen).
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