Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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exkulpieren
ex|kul|pie|ren (Rechtsspr., bildungsspr.): vom Vorwurf des Verschuldens entlasten, befreien; rechtfertigen: der Täter wurde durch das psychiatrische Gutachten exkulpiert; er kann sich nicht e.; Können sich die Eltern e., brauchen sie nicht zu zahlen, andernfalls haften sie allein (Bergsträßer Anzeiger 9. 1. 70, 6); Wenn du dich bei deinem Gott dafür e. möchtest (Rolf Schneider, November 254).
ex|kul|pie|ren