Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
exemt
exẹmt [zu lat. exemptum, 2. Part. von: eximere, ↑"eximieren"]: 1. (Rechtsspr.) von einer gesetzlichen Pflicht, einer Verbindlichkeit befreit. 2. (von Klöstern u. anderen kirchlichen Einrichtungen) aus dem normalen kirchlichen Verband ausgegliedert u. einem höheren od. besonders eingesetzten Geistlichen unterstellt.
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