Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
ex cathedra
ex cạ|the|dra [lat. = vom (Lehr)stuhl herab, ↑"Katheder"]: 1. (kath. Rel.) kraft päpstlichen Lehramtes [u. darauf beschränkter Unfehlbarkeit]: eine Entscheidung ex c. 2. (bildungsspr. abwertend) kraft höherer Entscheidungsgewalt, sodass Zweifel od. Einwände nicht zulässig sind: etwas ex c. verurteilen; Des Kanzlers Versuch, das deutsche System der sozialen Sicherung ex c. als Herd einer möglichen Inflation abstempeln zu lassen, schlug fehl (Spiegel 32, 1966, 21).
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