Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
evinzieren
evin|zie|ren [lat. evincere (2. Part.: evictum) = völlig besiegen, spätlat. als jur. Fachwort = (auf gerichtlichem Wege) wiedererlangen] (Rechtsspr.): jmdm. durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, weil ein anderer ein größeres Recht darauf hat.
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