Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
erweisen
er|wei|sen [mhd. erwīsen = anweisen; refl. = sich zeigen, kundtun]: 1. nachweisen, beweisen: jmds. Unschuld e.; es ist noch nicht erwiesen, ob er recht hat; er wurde wegen erwiesener Unschuld freigesprochen; eine statistisch längst erwiesene Tatsache (NZZ 14. 3. 85, 25); etw. als erwiesen ansehen. 2. sich in bestimmter Weise zeigen, sich (als jmd., etw.) herausstellen: sich dankbar gegen jmdn. e.; die Nachricht hat sich als falsch erwiesen; du hast dich als wahrer Freund erwiesen; Obwohl ... ihre (= der Kriegsschiffe) Sinnlosigkeit sich in zwei Kriegen erwiesen hat (Gregor-Dellin, Traumbuch 113). 3. zuteil werden lassen, bezeigen: jmdm. Achtung, einen Gefallen e.; du hast mir damit einen schlechten Dienst erwiesen; für die erwiesene Teilnahme danken.
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