Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
erteilen
er|tei|len [mhd. erteilen, ahd. irteilen = Recht zuteilen, ein Urteil sprechen]: aufgrund seiner Funktion od. einer Berechtigung geben, zuteil werden lassen, zukommen lassen: jmdm. einen Rat, einen Befehl, eine Vollmacht, eine Auskunft, eine Genehmigung, einen Tadel, eine Rüge, einen Verweis, eine Lektion, (ugs.:) einen Denkzettel e.; dem Vorstand wurde Entlastung erteilt; er erteilt keinen Unterricht mehr (er unterrichtet nicht mehr).
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