Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
erstatten
er|stạt|ten [mhd. erstaten, zu ↑"Statt"]: 1. (Unkosten o. Ä.) zurückzahlen, ersetzen, vergüten: alle Auslagen, Unkosten werden erstattet; die Firma erstattete ihr das Fahrgeld. 2. drückt in Verbindung mit bestimmten Substantiven aus, dass etw. in offizieller Form an entsprechender Stelle vorgebracht wird: gegen jmdn. Anzeige e. (jmdn. anzeigen); jmdm. Bericht über etw. e. (jmdm. etw. sachlich berichten); Meldung e. (etw. offiziell melden).
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