Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
ermächtigen
er|mạ̈ch|ti|gen [für älter: mächtigen, mhd. mehtigen, zu ↑"mächtig"]: jmdm. ein besonderes Recht, eine Vollmacht für etw. erteilen: einen Anwalt zur Vertretung der Rechte e.; wir ermächtigen ihn, die Verhandlungen zu führen; dazu bin ich nicht ermächtigt.
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