Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
erledigen
er|le|di|gen [mhd. erledigen = frei machen, in Freiheit setzen, zu ↑"ledig"]: 1. a) ausführen, zu Ende führen, vollständig durchführen, fertig machen: einen Auftrag, die Formalitäten e.; das muss der Chef selbst e.; viel zu e. (zu tun) haben; erledigt! (ugs.; fertig, abgetan - darüber wird nicht mehr gesprochen); b) zum Abschluss kommen, sich klären: das erledigt sich alles von selbst; der Fall hat sich erledigt. 2. (ugs.) vernichtend besiegen; vernichten: den Gegner [mit einem Schlag] e.; Ü jmdn. moralisch e.; durch die Verleumdungen wurde er erledigt (gesellschaftlich unmöglich gemacht); Mit rationalistischem Kopfschütteln sind sie (= die Traditionen) nicht zu e. (Thieß, Reich 170); Berger, der den Hund e. (töten) will, wird mit einem Beckenschuss weggeholt (Remarque, Westen 194). ∙ 3. sich entledigen, sich von etw. befreien: Drum tät es gut, dass eurer etliche ... still zurate gingen, wie man des Druckes sich möcht' e. (Schiller, Tell I, 2).
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