Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
erlauben
er|lau|ben [mhd. erlouben, erlöuben, ahd. irlouben, verw. mit ↑"lieb"; vgl. ↑"Urlaub"]: 1. die Zustimmung zu etw. geben; gestatten; jmdm. die Möglichkeit, die Freiheit, das Recht geben, etw., was er gern tun möchte, zu tun: ich erlaubte ihm zu reisen; meine Eltern erlauben [mir] das nicht; dem Kranken das Aufstehen e.; Ich nehme, wenn Sie erlauben, meine Andenken wieder zu mir (Th. Mann, Krull 186); Fotografieren ist hier nicht erlaubt; erlauben Sie, dass ich rauche?; [na] erlauben Sie mal! (ugs.; wie kommen Sie dazu, so etw. zu sagen, sich so zu benehmen?); R was nicht verboten ist, das ist erlaubt; erlaubt ist, was gefällt; erlaubt ist, was sich ziemt. 2. bei jmdm. die Voraussetzung für etw. bieten; jmdn. in eine bestimmte Lage versetzen; ermöglichen, zulassen: meine Zeit erlaubt mir nicht, euch zu besuchen; seine Mittel erlauben ihm kein eigenes Auto; seine Gesundheit erlaubt diese Anstrengung nicht; wenn es das Wetter erlaubt; ich tu Ihnen zuliebe mehr, als mein Stolz e. dürfte (Maass, Gouffé 328). 3. a) sich die Freiheit zu etw. nehmen: ich kann mir hierüber kein Urteil e.; Sie meinen wohl, Sie können sich alles e.; ich erlaube mir, Sie morgen aufzusuchen; sich einen Scherz [mit jmdm.] e.; was erlaubst du dir denn! (empört-ärgerlicher Ausruf der Ablehnung); die Münchner Abwehr ..., in der man sich Fehlpässe reihenweise erlaubte (der zahlreiche Fehlpässe unterliefen; Welt 25. 5. 65, 8); b) sich etw. leisten: endlich kann ich mir eine größere Wohnung e.; er erlaubte sich eine Zigarette.
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