Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
erlassen
er|lạs|sen [2: mhd. erlāʒen, ahd. irlāʒan, zu ↑"lassen"]: 1. amtlich bekannt machen, verkünden: ein Gesetz, eine Verfassung, eine Amnestie, einen Befehl, eine Verordnung, eine Verfügung, ein Verbot e.; erließen sie alsbald Einladungen zu einem Riesentee (A. Kolb, Daphne 156). 2. jmdn. von einer Verpflichtung entbinden, von einer Strafe freistellen: jmdm. den Rest der Strafe e.; erlassen Sie es mir, näher darauf einzugehen!; ... dachte er und erließ es sich (verzichtete darauf), die ... Merkmale ... bei jedem Manne einzeln zu verzeichnen (Seidel, Sterne 42); ∙ ich habe sie Ihrer Verbindlichkeit erlassen (Lessing, Minna V, 5). ∙ 3. entlassen: dass sie mein müde werden und mich e. sollen (Goethe, Götz V).
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