Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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erkennen
er|kẹn|nen [mhd. erkennen, ahd. irchennan = geistig erfassen, sich erinnern, zu ↑"kennen"; 3: biblische, auf den hebr. Urtext zurückgehende LÜ von lat. cognoscere feminam]: 1. so deutlich sehen, dass man weiß, wen od. was man vor sich hat: in der Dunkelheit niemanden e. können; hier sind noch Bremsspuren zu e.; ich erkenne nur Umrisse; der Stern ist gerade noch mit bloßem Auge zu e.; ∙ und klar den Trappgang erblickte, sodass er seiner Salbänder ... zu e. vermochte (E. T. A. Hoffmann, Bergwerke 31). 2. a) aufgrund bestimmter Merkmale ausmachen, identifizieren: seinen Freund [nicht gleich] e.; ich erkenne seine Stimme, ihn an der Stimme; der Arzt erkannte die Krankheit sofort; jmdn. als [den] Täter e.; ich gab mich als Deutscher/(veraltet:) Deutschen zu e.; sie gab sich zu e. (nannte ihren Namen); b) Klarheit über jmdn., etw. gewinnen; richtig einschätzen: seinen Irrtum e.; etw. als falsch, als unvermeidlich, als seine Pflicht e.; du bist erkannt (durchschaut); ich erkenne (sehe ein), dass es nicht anders geht; erkenne dich selbst! (nach der Inschrift griech. gnõthi seautón des Apollotempels in Delphi). 3. (geh. veraltet) begatten; [mit einer Frau] Geschlechtsverkehr haben: Und Adam erkannte sein Weib Eva, und sie ward schwanger (1. Mos. 4, 1); der ich noch nicht ihren Körper erkannt und mich nicht vermischt habe mit der Schönheit (Langgässer, Siegel 358); wir erkennen uns das erste Mal (Wohmann, Absicht 78). 4. a) (Rechtsspr.) ein Urteil fällen, einen Beschluss verkünden: die Richter erkannten auf Freispruch, auf eine Geldstrafe; b) (Sport) (als Schieds- od. Linienrichter) entscheiden: der Schiedsrichter erkannte auf Elfmeter. 5. (Bankw.) (einem Konto eine Summe) gutschreiben: Wir erkennen heute Ihr obiges Konto ... mit DM 12,34 ... Bezirkssparkasse Bensheim (Anlage zum Tagesauszug 14. 7. 70). ∙ 6. sich zurechtfinden: aber bald erkannt' ich mich, denn es war dasselbe Dorf, in welchem ich geboren war (Tieck, Eckbert 16). ∙ 7. anerkennen: Er will als seinen König mich e., sagt Ihr, und mir huldigen (Schiller, Jungfrau III, 2); Des Landvogts oberherrliche Gewalt verachtet er und will sie nicht e. (Schiller, Tell III, 3).
er|kẹn|nen