Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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erinnern
er|ịn|nern [mhd. (er)innern, ahd. innarōn = machen, dass jmd. einer Sache inne wird, zu ahd. innaro = inwendig]: 1. im Gedächtnis bewahrt haben u. sich dessen wieder bewusst werden: ich erinnere mich an den Vorfall, an diesen Menschen/(geh.:) dieses Menschen/(österr., schweiz.:) auf diesen Menschen; wenn ich mich recht erinnere, war es vor drei Jahren; ich erinnere ihn gut; das erinnere ich nicht; Erinnert man Zärtlichkeit? (Chr. Wolf, Nachdenken 169). 2. a) die Erinnerung an jmdn., etw. bei jmdm. wachrufen; wieder ins Bewusstsein rufen: dieses Denkmal erinnert [uns] an vergangene Zeiten; ich will nicht mehr daran erinnert werden; b) veranlassen, an etw. zu denken, jmdn., etw. nicht zu vergessen: jmdn. an sein Versprechen e.; c) durch seine Ähnlichkeit ins Bewusstsein bringen: sie, ihre Stimme erinnert mich lebhaft an meine Schwester. 3. (veraltend) vorbringen, zu bedenken geben: ich habe Verschiedenes dagegen zu e.; ich möchte e., dass ...; ∙ Ich trage darum auch keine Sorge; ich will's nur e. (Lessing, Minna III, 3).
er|ịn|nern