Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
erben
ẹr|ben [mhd., ahd. erben, zu 1"Erbe"]: 1. a) jmds. Eigentum nach dessen Tod erhalten; durch Erbschaft erlangen: ein großes Vermögen, kostbaren Schmuck e.; vom Großvater ein Haus e.; du hast wohl geerbt? (scherzh. Frage, wenn jmd., dessen Geldmittel beschränkt sind, viel ausgibt); b) (ugs.) aus dem Besitz von jmdm. übernehmen, geschenkt bekommen: die Hose hat er von seinem Bruder geerbt; hier ist nichts, gibt es nichts zu e. (hier kann man nichts umsonst bekommen); bei ihm ist nichts zu e.; Ü er hat sein Schicksal geerbt und hat nicht leicht daran getragen (Th. Mann, Hoheit 184). 2. von seinen Eltern, Vorfahren als Veranlagung, Begabung mitbekommen: die roten Haare hat sie von der Mutter geerbt; Von ihm habe Rico wohl seine Begabung geerbt (Thieß, Legende 16). ∙ 3. a) als Erbe (auf jmdn.) übergehen; (jmdm.) vererbt werden: dem Willen meiner Eltern gemäß, welche wünschten, dass künftig diese gute Pfründe auf mich e. möchte (Goethe, Wanderjahre I, 2); ihre Knechtschaft erbt auf ihre Kinder (Schiller, Tell II, 2); b) beerben: Guido, der ihn einst zu e. gedenkt (Wieland, Klelia I, 366).
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