Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
entschädigen
ent|schä|di|gen [mhd. entschadegen]: a) jmdm. für einen Schaden [für den man selbst verantwortlich ist] einen angemessenen Ausgleich zukommen lassen, einen Ersatz geben: jmdn. für einen Verlust ausreichend, mit Geld e.; Ü Der Leser wird für die augenblickliche Entbehrung baldigst entschädigt werden (Th. Mann, Krull 104); wurde er für die Misserfolge in Tirol bald reichlich entschädigt durch eine unerwartete Wendung im Kampf um das Reich (Feuchtwanger, Herzogin 93); Sie sagen: Nachholen. Sich e. (Gaiser, Schlußball 175); die Aussicht vom Gipfel entschädigte uns (war ein Ausgleich) für den mühsamen Aufstieg; b) einen Schaden [angemessen] ausgleichen: Totalinvalidität wird mit 500 000 DM entschädigt.
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