Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
entschuldigen
ent|schụl|di|gen [mhd. entschuldigen = lossagen; freisprechen]: 1. a) jmdm. sagen, dass es einem Leid tut, was man getan hat; jmdn. wegen eines falschen Verhaltens o. Ä. um Verständnis, Nachsicht, Verzeihung bitten: sich förmlich, in aller Form e.; du musst dich unbedingt bei ihr e.; sich [bei jmdm.] wegen eines Versehens/für ein Versehen e.; ich habe mich bei ihr entschuldigt; mit viel Grazie entschuldigte sie sich ob der vorgerückten Stunde (Habe, Namen 63); b) [unter Angabe des Grundes] mitteilen, dass jmd. oder man selbst nicht anwesend sein kann, nicht teilnehmen kann: ein Kind in der Schule e.; er ließ sich beim Trainer e.; meistens entschuldigte sich der Leutnant mit Verpflichtungen im Kameradenkreis (Kuby, Sieg 100); er fehlt entschuldigt. 2. für jmdn., etw. Nachsicht, Verständnis zeigen, aufbringen: eine solche Unterlassung, Handlungsweise ist nicht zu e.; sie bat die Störung, den Vorfall zu e.; entschuldige bitte, dass/wenn ich unterbreche; (Höflichkeitsformel:) entschuldigen Sie bitte!; Sie müssen schon e., dass ... (ugs.; entschuldigen Sie bitte, dass ...). 3. [einen Fehler, ein falsches Verhalten o. Ä.] als verständlich hinstellen, zu rechtfertigen suchen: mein Vater ... entschuldigte die Schwächen meines Spieles mit meinem zarten Alter (Th. Mann, Krull 27); Ü der Alkoholgenuss entschuldigt nicht sein skandalöses Benehmen; Es gibt nicht eine Quelle, die diesen Mann auch nur teilweise entschuldigte (Thieß, Reich 512).
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