Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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entscheiden
ent|schei|den [mhd. entscheiden = sondern; richterlich bestimmen]: 1. a) (einen Zweifelsfall) [endgültig] klären u. darüber ein Urteil fällen: das Gericht wird den Streit e.; ich wage nicht zu e., wer hier Recht hat; Der den Vorgang weiter bearbeitende Kriminalmeister ... entschied darauf, dass der Tote aller Wahrscheinlichkeit nach ... ins Wasser gestürzt sei (Prodöhl, Tod 242); b) in einem Zweifelsfall anordnend bestimmen: über den Einsatz von Truppen e.; ist schon entschieden, wer hinfahren soll?; sodass die ... Bürger ... an der Urne selber e. können (Brückenbauer 37, 1985, 4). 2. in Bezug auf etw. den Ausschlag geben: dieser Zug entschied die Schachpartie; das Los soll e.; die Partie, die Meisterschaft für sich e. [können] (Sport; gewinnen [können]). 3. a) nach Prüfen, Vergleichen od. kurzem Besinnen in einem Entschluss seine Wahl auf jmdn., etw. festlegen: sich für einen Bewerber, ein Verfahren e.; er konnte sich nur schwer e. (zu einem Entschluss kommen); b) als eine von mehreren Möglichkeiten eintreten, sich herausstellen: morgen wird [es] sich e., wer Recht behält; das Spiel entschied sich bereits gegen Ende der ersten Halbzeit (der Ausgang stand bereits ... fest).
ent|schei|den