Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
entmündigen
ent|mụ̈n|di|gen [zu ↑"mündig"]: jmdm. durch Gerichtsbeschluss das Recht entziehen, bestimmte juristische Handlungen vorzunehmen: jmdn. wegen Geisteskrankheit, Trunksucht e.; Ü Historisch hat die Arbeiterbewegung die Bedeutung einer Emanzipationsbewegung der politisch entmündigten Schicht der Industriearbeiter (Fraenkel, Staat 24).
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