Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
entlasten
ent|lạs|ten [mhd. entlasten]: 1. a) die Beanspruchung einer Person od. Sache mindern: seine Eltern im Geschäft e.; dann wirst du dir halt endlich einen Mann engagieren, der dich entlastet (Danella, Hotel 42); den Verkehr, die Straßen e.; eine Umwelttechnik, die Chromsäure spart und die Umwelt entlastet (Rheinischer Merkur 2. 2. 85, 34); b) von einer seelischen Belastung befreien: sein Gewissen e.; musste er sein schlechtes Gewissen in demonstrativer Kraftanstrengung zu e. versuchen? (Hackethal, Schneide 56). 2. a) (Rechtsspr.) [teilweise] von einer zur Last gelegten Schuld befreien: den Angeklagten durch eine Aussage e.; b) (Kaufmannsspr.) jmds. Geschäftsführung nach Prüfung gutheißen: der Vorstand wurde entlastet. 3. (Geldw.) durch Tilgung einer Schuld ausgleichen: ein Konto e.
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