Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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entlassen
ent|lạs|sen [mhd. entlāʒen, ahd. intlāʒan = loslassen, lösen]: 1. jmdm. erlauben, etw. zu verlassen: einen Gefangenen [vorzeitig aus der Haft] e.; jmdn. aus dem Krankenhaus e.; Einige Gefangene ... wurden als Kriegsverbrecher in Untersuchungshaft e. (Meckel, Suchbild 71); (schweiz.:) Schüler nach der Abschlussprüfung der Schule (Gen.; = aus der Schule) e.; er entließ ihn (geh.; er ließ ihn gehen) mit der Bitte, bald wiederzukommen; Ü jmdn. aus einer Verpflichtung e. (jmdn. von einer Verpflichtung entbinden). 2. jmdn. nicht weiter beschäftigen; jmdm. kündigen: jmdn. [wegen einer schwerwiegenden Verfehlung] fristlos e.; die Fabrik musste zahlreiche Arbeiter e.; Neben der Bauwirtschaft entlässt vor allem das verarbeitende Gewerbe seine Mitarbeiter (Woche 14. 2. 97, 11); ∙ 3. ↑"erlassen" (2): Doch entlasst mich immer meiner Ahnenprobe (Lessing, Nathan III, 9).
ent|lạs|sen